Sorgfalt in der Lieferkette

Sorgfalt in der Lieferkette

Unsere Verantwortung gemäß LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit und das Recht auf faire Löhne, aber auch der Schutz der Umwelt. Seit dem 01.01.2024 gilt dieses Gesetz auch für die Knauf Interfer SE und damit gilt es auch für alle Tochtergesellschaften im In- und Ausland.

Die geschützten Rechtspositionen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) formuliert 13 geschützte Rechtspositionen, die von den verpflichteten Unternehmen in der Risikoanalyse berücksichtigt werden müssen. Das gilt sowohl im eigenen Geschäftsbereich, wie auch innerhalb der Lieferkette. Diese unterteilen sich in "Menschenrechte" und "Umweltrechte". 

Das Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, diese zu minimieren oder die Verletzung dieser Pflichten zu beenden. Dazu müssen die verpflichteten Unternehmen die Risiken aus beiden Bereichen ermitteln, gewichten und gegebenenfalls Priorisieren.

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Grundsatzerklärung zur
Menschenrechtsstrategie

der Knauf Interfer Gruppe


 

Menschenrechte
Umweltrechte
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Sklaverei
  • Arbeitssicherheit
  • Missachtung der Vereinigungsfreiheit
  • Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
  • Unzureichender Lohn
  • Zwangsräumung
  • Beauftragung privater und öffentlicher Sicherheitsunternehmen
  • Quecksilberverbot
  • Verbot persistenter organischer Schadstoffe
  • Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle
  • Schädliche Boden-, Gewässer- oder Luftverschmutzung

Unsere Aufgabe als Unternehmen

1. Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

  • Formulierung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
  • Abgabe der Grundsatzerklärung durch die Unternehmensleitung

2. Betriebsinterne Zuständigkeiten

  • Aufbau eines zweigliedrigen Zuständigkeitssystems
  • Benennung der Zuständigkeiten für die operative Umsetzung der Sorgfaltspflichten
  • Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten zur internen Überwachung der Sorgfaltspflichten

3. Risikomanagement / Risikoanalyse

  • Verankerung eines Risikomanagementsystem in den maßgeblichen Geschäftsabläufen
  • Durchführung von abstrakten und konkreten Risikoanalysen
  • Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von Risiken
  • Monitoring von Risiken

4. Beschwerdeverfahren

  • Veröffentlichung eines funktionsfähigen Beschwerdemechanismus
  • Zugänglichkeit für interne und externe Anspruchsgruppen

5. Präventionsmaßnahmen

  • Jährliche und anlassbezogene Überprüfung der Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen
  • Umsetzung Menschenrechtsstrategie in den relevanten Geschäftsabläufen
  • Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
  • Durchführung von Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen
  • Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen
  • Verankerung der Präventionsmaßnahmen in den Geschäftsbeziehungen mit den unmittelbaren Zulieferern

6. Abhilfemaßnahmen

  • Sofortige Beendigung von Sorgfaltspflichtverletzungen im eigenen Geschäftsbereich
  • Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung von Sorgfaltspflichten bei direkten Geschäftspartnern
  • Abbruch der Geschäftsbeziehung als Ultima Ratio
  • Jährliche und anlassbezogene Überprüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen

7. Jahresbericht

  • Kostenfreie Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Interne Dokumentation über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Beschwerdeverfahren

Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner oder sonstige Anspruchsgruppen der Knauf Interfer SE sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) über das Meldeportal zu melden. Alle Hinweise können anonym und vertraulich abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, legt die Knauf Interfer SE einen Fall an und leitet geeignete Maßnahmen in die Wege. Der aktuelle Status Ihrer Meldung kann jederzeit über das Beschwerdeportal eingesehen werden.